Der Botschafter der Europäischen Internationalen Kommission für Entwicklung und Menschenrechte, Herr Mazyad Al-Muhanna, unterzeichnete am Mittwoch, den 18.01.2022, eine gemeinsame Kooperationsvereinbarung mit Frau Enaya Zureik, Direktorin der Ez Academy für Bildungsberatung und Schulung.
Dies geschah während des Besuchs des Botschafters der Europäischen Internationalen Kommission in der Türkei in Istanbul.
Die Vereinbarung beinhaltet: „Die erste Partei und die zweite Partei sind von der Wichtigkeit der Koordinierung der Wege überzeugt
Zusammenarbeit zwischen ihnen und das ist der Glaube von 6 von ihnen an das Menschenrecht auf ein menschenwürdiges und gerechtes Leben und die Verwirklichung der Ziele der Charta der Europäischen Internationalen Kommission für Entwicklung und Menschenrechte, einschließlich der Festlegung von Mitteln der Zusammenarbeit mit allen nationalen, regionalen oder internationalen Gremien zur Gewährleistung des internationalen Friedens und der Sicherheit und des Zusammenlebens zwischen den Völkern im Rahmen der menschlichen und sozialen Beziehungen und bei der Umsetzung internationaler Konventionen, Instrumente, Erklärungen und Grundsätze der Menschenrechte.
Zwischen den beiden Parteien wurde folgendes vereinbart:
)Erste(
Zusammenarbeit und Konsultation 1- Die erste Partei und die zweite Partei vereinbarten, zusammenzuarbeiten, um eine effektive Zusammenarbeit zu erreichen
Programme, die von jedem von ihnen zu Fragen und Themen von gemeinsamem Interesse durchgeführt werden.
2- Diese Zusammenarbeit nimmt verschiedene Formen an, einschließlich gegenseitiger Vertretung, Austausch der Teilnahme an Konferenzen und Treffen, Austausch von Informationen, Konsultationen und Kommunikation in Bezug auf
gemeinsame Programme, vorausgesetzt, dass solche Aktivitäten mit den einschlägigen internationalen und verfassungsrechtlichen Instrumenten, Verfahrensanforderungen und Vorschriften und Regeln in jedem vereinbar sind
die beiden Organisationen.
3- Zwischen den zuständigen Stellen jeder der beiden Parteien können Konsultationen stattfinden, um die Zusammenarbeit zu Zwecken wie der Koordinierung von Aktivitäten in humanitären Bereichen von gemeinsamem Interesse, der Erreichung gemeinsamer Ziele und der gegenseitigen Unterstützung zu verbessern, wann immer dies erforderlich ist.
(Zweite)
Die gemeinsamen Aktivitäten 1- Gemäß den Regeln und Vorschriften der ersten Partei und der zweiten Partei können sich die beiden Parteien darauf einigen
Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Kooperationsprojekte im Rahmen ihrer gemeinsamen Aktivitäten. 2- Gemeinsame Projekte und Aktivitäten werden nach Vereinbarung konzipiert und durchgeführt
Spezifisch zukünftig zu vereinbaren, sofern der Schwerpunkt der Zusammenarbeit auf liegt Aktivitäten humanitärer Natur.