Europäische Internationale Kommission für Entwicklung und Menschenrechte
Grundlage der übertragenen Befugnisse sind die internationalen Regelungen der Europäischen Internationalen Kommission für das Jahr 2023.
Gemäß den festgelegten Gesetzen, Verordnungen und Erfüllung der Anforderungen und basierend auf der Entscheidung des Verwaltungsorgans wurde Folgendes beschlossen:
Ernennung von Herrn/Frau: Sawsan Mabrouk, Inhaberin in Tunesien. Wohnhaft in Tunesien „Ein internationaler Vertreter der Kommission“ für Tunesien.
Gemäß dieser Entscheidung genießt der oben Genannte alle Befugnisse, die im internen System vorgesehen sind, und zwar für ein ganzes Jahr ab dem Datum der Entscheidung.