Leitung der Zweigstelle der Europäischen Internationale Kommission für Entwicklung und Menschenrechte

Auf der Grundlage der ihr übertragenen Befugnisse und in Übereinstimmung mit den internen Vorschriften der Europäischen Internationale Kommission für Entwicklung und Menschenrechte. In Übereinstimmung mit den festgelegten Gesetzen und Vorschriften, unter Einhaltung der Anforderungen und auf der Grundlage der Entscheidung der Verwaltungsbehörde wurde Folgendes beschlossen:
1- Herr Mohamed Ali wird mit der Leitung der Zweigstelle der Europäischen Internationale Kommission für Entwicklung und Menschenrechte in Uk beauftragt.
2- Gemäß dieser Entscheidung verfügt der oben Genannte über alle in der Satzung festgelegten Befugnisse für einen vollen Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum der Entscheidung.
3- Diese Entscheidung ist ab dem Datum ihrer Ausstellung wirksam.